Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters

2020/191 15.10.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/191 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt ist vorgesehen, zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus der Mitte des Rates zu wählen. Diese übernehmen die Vertretung des Bürgermeisters bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.

Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang durch geheime Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei wird das d'Hondtschen Höchstzahlverfahren angewandt, um die Wahlstellen auf die vorliegenden Einzelvorschläge zu verteilen. Sollten zwischen Wahlvorschlägen identische Höchstzahlen entstehen, ist eine Stichwahl vorgesehen; bei anhaltender Gleichheit entscheidet das Los durch den Bürgermeister. Die Wahl gilt als vollzogen, sobald die gewählten Ratsmitglieder die Wahl annehmen.

Für die erste ehrenamtliche Stellvertretung ist eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des dreifachen Satzes vorgesehen, während die zweite Stellvertretung einen 1,5-fachen Satz erhält. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum vom 5. November bis zum 31. Dezember 2020 belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 3.504,48 Euro. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Sachaufwendungen der Folgejahre jeweils 22.528,80 Euro pro Jahr veranschlagt, wobei die Finanzierung innerhalb der Planung gesichert ist.

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