Bestellung von sechs Ratsmitgliedern sowie deren Vertreter/innen in den am 13.09.2020 gewählten Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/194 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Besetzung des am 13. September 2020 gewählten Integrationsrats in Castrop-Rauxel. Gemäß § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird ein Integrationsrat gebildet, um die Mitwirkung ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalen Willensbildungsprozess zu gewährleisten.
Neben den acht direkt gewählten Migrantenvertretern sieht die gesetzliche Grundlage vor, dass der Rat der Stadt aus seiner Mitte weitere Mitglieder benennt. Die Anzahl dieser durch den Rat zu bestimmenden Mitglieder darf die Zahl der gewählten Vertreter nicht überschreiten. Laut § 12 der Hauptsatzung ist diese Anzahl auf sechs Ratsmitglieder festgelegt. Die Vorlage sieht zudem die Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sechs Ratsmitglieder sowie deren Vertretungen in den Integrationsrat entsendet. Für die Umsetzung der Bestellung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen. Die Entscheidung über die konkrete personelle Besetzung der sechs ordentlichen Mitgliedsapole sowie der Vertretungen ist Gegenstand der Beratung im Rat der Stadt.
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