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Sitzungsvorlage

Benennung der Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter/innen

2020/196 19.11.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/196 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreter für die kommenden Sitzungsperioden. Der Rat der Stadt soll in der Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Verteilung der Ausschussvorsitze entscheiden.

Gemäß der Regelung in § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW obliegt den Fraktionen die Aufgabe, die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der den jeweiligen Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder zu benennen. Dies betrifft insbesondere die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3 sowie den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss.

Von dieser Regelung zur Benennung durch die Fraktionen sind bestimmte Gremien ausgenommen. Der Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss obliegt gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW dem Bürgermeister. Der Kommunalwahlausschuss wird durch den Wahlleiter bzw. die Wahlleiterin geleitet, wobei diese Funktion mit der des Bürgermeisteramtes verknüpft ist. Für den Jugendhilfeausschuss ist vorgesehen, dass ein Ratsmitglied aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Beschlüsse keine haushaltsmäßigen Auswirkungen haben.

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