Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Die Vorlage 2020/197 regelt die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie der Stellvertreter und der beratenden Mitglieder des Ausschusses gemäß den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG).
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon werden neun Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Personen mit Erfahrung in der Jugendhilfe gewählt. Die weiteren sechs stimmberechtigten Mitglieder werden aus den Vorschlägen der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe bestimmt. Die Verwaltung schlägt hierfür die Vertretungen der Arbeiterwohlfahrt, des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, des Caritasverbandes, des Paritätischen, des Evangelischen Jugendreferats sowie der Sportjugend im Stadtsportverband bzw. der Jugendfeuerwehr vor.
Zusätzlich sind beratende Mitglieder gemäß der Satzung für das Jugendamt des Ausschusses zuzugehörig. Die Vorlage listet Vertreter verschiedener Institutionen auf, darunter das Landgericht Dortmund, die Agentur für Arbeit Recklinghausen, die Bezirksregierung Münster, das Polizeipräsidium Recklinghausen, das Dekanat Emschertal Herne, der Evangelische Kirchenkreis Herne sowie der Jugendamtselternbeirat. Für jedes gewählte Mitglied ist eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder aus dem Kreis der Ratsmitglieder.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201118090159-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201118094501-0