Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze gemäß § 58 Absatz 5 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/198 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung NRW. Gemäß dieser Regelung können die Fraktionen die Ausschüsse, für die sie die Vorsitzenden beanspruchen, selbst benennen, sofern keine Einigung scheitert oder ein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder vorliegt. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach dem d’Hondt-Verfahren basierend auf der jeweiligen Fraktionsstärke.
Die Vorlage legt die Reihenfolge für den Zugriff auf die Ausschussvorsitze fest, die sich aus der aktuellen Stärke der Fraktionen ergibt. Die SPD, die CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen sind die größten Fraktionen im Rat. Die Zuteilung der Positionen für die Betriebsausschüsse 1 bis 3, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wahlprüfungsausschuss folgt einer festgelegten Abfolge, die die Fraktionsgrößen berücksichtigt. Ausgenommen von dieser Verteilung sind der Haupt- und Finanzausschuss, dessen Vorsitz durch den Bürgermeister geführt wird, sowie der Kommunalwahlausschuss, dessen Leitung durch die Wahlleitung erfolgt. Für den Jugendhilfeausschuss sieht die Regelung eine Wahl durch die stimmberechtigten Ausschussmitglieder vor. Die Bestimmungen zur Verteilung der stellvertretenden Vorsitzenden folgen dabei dem gleichen gesetzlichen Verfahren.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271610100217