Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Wahl der Mitglieder der unter TOP I. 6 gebildeten Ausschüsse (ausgenommen Jugendhilfeausschuss)

2020/199 19.11.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/199 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Wahl der Mitglieder für verschiedene Ausschüsse des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses. Der Rat der Stadt soll gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW die Besetzung der Gremien festlegen. Betroffen sind unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Kommunalwahlausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie die Betriebsausschüsse 1, 2 und 3.

Die Vorlage legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung fest. So ist für die Wahl ein einheitlicher Wahlvorschlag ausreichend, sofern sich die Ratsmitglieder darauf einigen. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Der Bürgermeister ist als gesetztes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen und fungiert im Kommunalwahlausschuss als Wahlleiter und Vorsitzender.

Die Besetzung der Ausschüsse muss das politische Spektrum des Rates widerspiegeln. In den Ausschüssen, mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreicht. Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, können zudem Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger mit beratender Stimme benennen. Eine finanzielle Auswirkung der Vorlage wird nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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