Erlass einer Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ -AöR- nach Aufgabenerweiterung (Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/090 sieht die Erweiterung des Anstaltszwecks des Kommununternehmens „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-“ vor. Der Rat der Stadt soll dem Stadtbetrieb die Wahrnehmung der Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing übertragen. Damit einher geht die Anpassung der Satzung des Unternehmens, insbesondere die Ergänzung des § 2 zur Definition des Anstaltszwecks sowie eine redaktionelle Korrektur im Text.
Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der ExperConsult Beratungsgruppe, das im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellt wurde. Ziel des Gutachtens war die Untersuchung einer Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung. Als Empfehlung wurde die Gründung einer GmbH vorgeschlagen. Der Rat der Stadt hatte die Verwaltung bereits im April 2019 mit den Vorbereitungen zur Gründung einer „CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH“ beauftragt. Diese soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel fungieren. Die rechtliche Grundlage für eine solche Beteiligung ist in der bestehenden Satzung des EUV sowie in der Gemeindeordnung NRW verankert.
Nach der Vorberatung im Verwaltungsrat ist der Rat der Stadt für den Erlass der angepassten Kommunalunternehmenssatzung zuständig. Zudem soll das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren eingeleitet werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Satzungsänderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200417094009-0