Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel 'EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel' - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hier: Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel 'EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel' - Anstalt des öffentlichen Rechts in § 4 und Besetzung des Verwaltungsrates für die Sitzungsperiode 2020 bis 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 mit der Änderung der Satzung für das Kommunalunternehmen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – Anstalt des öffentlichen Rechts“. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die Satzung in § 4 anzupassen, um die Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die Sitzungsperiode 2020 bis 2025 neu zu regeln.
Ziel der Änderung ist es, die Anzahl der Mitglieder im Verwaltungsrat so festzulegen, dass das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2020 abgebildet wird. Dabei soll die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ungerade sein. Zudem soll die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder an die neue Wahlperiode des Rates der Stadt angeglichen werden.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Änderung der Kommunalunternehmenssatzung sowie den Auftrag an den Vorstand des EUV Stadtbetriebes, diese Anpassung umzusetzen und zu veröffentlichen. Der Rat soll zudem die Besetzung des Verwaltungsrates beschließen. Neben dem Bürgermeister, der den Vorsitz innehat, sollen weitere stimmberechtigte Mitglieder entsandt werden. Die Wahl der ersten und zweiten Stellvertretung des Vorsitzenden erfolgt durch den Rat aus dem Kreis der Mitglieder. Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates können aus dem Kreis der Ratsmitglieder oder der sachkundigen Bürger bestehen. Die Stadtbaurätin nimmt als beratendes Mitglied am Verwaltungsrat teil. Eine haushaltsmäßige Berührung der Änderung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201118120722-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201118120959-0