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Sitzungsvorlage

Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-Rauxel

2020/055 18.02.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/055 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von sechs Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden insgesamt 149 Haltepunkte im Stadtgebiet identifiziert, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen und eine Priorisierung erforderten.

Die Vorlage dokumentiert den bisherigen Fortschritt der Umsetzung sowie die Finanzierung durch Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Während für Haltestellen aus den Jahren 2016 bis 2019 bereits Mittel beantragt und teilweise bereits umgesetzt wurden, stehen für die aktuelle Planungsphase weitere Punkte an. Für die im Jahr 2020 vorgesehenen Haltestellenpunkte Karlstraße, Am Wiedehagen/Erinpark und Engelsburgplatz sollen Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen beantragt werden. Die Kosten für diese spezifischen Ausbaumaßnahmen werden auf circa 144.000 Euro geschätzt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und dem Ausbau der sechs genannten Haltestellen am Altstadtring zustimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird in der Vorlage nicht angegeben.

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