Barrierefreier Ausbau von 6 Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/056 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von sechs Haltestellenpunkten am Altstadtring in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahme ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt.
Im Rahmen einer Bestandserfassung und Priorisierung im Jahr 2015 wurden 80 Haltestellenpunkte im städtischen Unterhalt identifiziert, an denen bisher keine Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit durchgeführt wurden. Für den Zeitraum von 2016 bis 2019 wurden bereits Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für 34 dieser Haltestellenpunkte beantragt. Die Umsetzung der Maßnahmen hat bereits begonnen, wobei für die Jahre 2020 und 2021 weitere Umbauten vorgesehen sind.
Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, den barrierefreien Ausbau um sechs weitere Haltestellenpunkte zu erweitern, darunter die Standorte Karlstraße, Am Wiedehagen / Erinpark sowie Engelsburgplatz. Für diese Punkte sollen ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Der Ausbau erfolgt gemäß dem Leitfaden 2012 Barrierefreiheit im Straßenraum. Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und dem Ausbau der vorgeschlagenen Haltestellen zugestimmt. Es entstehen durch die Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271802100062
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200225124833-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200225124938-0