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Sitzungsvorlage

Anerkennung und Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

2020/059 18.02.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss wird beraten, 15 Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel als sogenannte plusKITA-Einrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anzuerkennen. Die Anerkennung ist für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2025 vorgesehen. Mit dieser Entscheidung wird die Weiterleitung von Landesmitteln in Höhe von insgesamt 450.000 Euro an die jeweiligen Träger der Einrichtungen beantragt.

Die Grundlage für die Förderung bildet das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung, durch welches sich der Förderanteil für die Stadt von zuvor 300.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht hat. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Basis von Kriterien wie dem Anteil von Familien mit geringem Einkommen sowie dem Anteil von Kindern, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die Verwaltung schlägt vor, jedem der 15 ausgewählten Träger einen Zuschuss von jeweils 30.000 Euro zuzuweisen.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Landesmittel, weshalb keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Die Mittel sind zweckgebunden für pädagogisches Personal einzusetzen und müssen durch Verwendungsnachweise belegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Einrichtungen als plusKITA in der örtlichen Jugendhilfeplanung aufgenommen sind und gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung sowie zur Stärkung der Bildungschancen umsetzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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