Straßenrechtliche Widmung einer Straßenfläche im Erin-Park gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/109 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung einer bestimmten Straßenfläche im Bereich Erin-Park. Konkret geht es um die Erinstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 7, Flurstück 526.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Widmung dieser Fläche für die Öffentlichkeit erforderlich ist, um die Erschließung der an diesem Standort angesiedelten Gewerbebetriebe sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW). Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der betreffenden öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, ist die zuständige Straßenbaubehörde mit der Veranlassung der Widmung beauftragt.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Widmung der genannten Fläche gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschließt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt. Die Entscheidung zur Umsetzung der Widmung erfolgt auf Basis der erfüllten rechtlichen Voraussetzungen für die öffentliche Nutzung der Straße.
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