Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/110 befasst sich mit dem Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr, das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitet wurde. Der Entwurf basiert auf einem im Jahr 2012 beschlossenen Auftrag zur Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Grundkonzepts. In den Erarbeitungsprozess waren Kommunen, Kreise, Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs sowie Vertreter der Wirtschaft und Verbände eingebunden.
Das Konzept gliedert sich in zwei Stufen. Die erste Stufe definiert sechs Leitsätze unter dem Leitbild „Die vernetzte Metropole Ruhr“. Diese umfassen die Stärkung der Vernetzung mit angrenzenden Regionen, die Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit, die Förderung des Wirtschaftsstandortes, eine raumdifferenzierte Mobilität, die Minimierung von Verkehrsbelastungen sowie die Förderung der Mobilitätsteilhabe. Die zweite Stufe umfasst eine Analyse der bestehenden Verkehrsstruktur, die Ableitung von Handlungsansätzen und die Planung von Modellprojekten.
Die Analysephase untersucht verschiedene Bereiche wie den motorisierten Individualverkehr, den ÖPNV, den Radverkehr sowie die Logistik. Dabei wurden Erkenntnisse über Potenziale zur Verlagerung auf den Umweltverbund und die Notwendigkeit einer regionalen Koordination von Angeboten im Rad- und ÖPNV festgehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 das Konzept als zukunftsorientiertes Instrument unterstützt. Die Verwaltung soll den Beschluss sowie etwaige Anregungen bis zum 30. September 2020 an den Regionalverband Ruhr übermitteln. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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