Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € bei der Kontierung Sachkonto 5272000 (Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen), Kostenträger 120102 (Gesundheitsschutz), Kostenstelle 50320 (Bereich 32)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2020/155 des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro vor. Der Antrag bezieht sich auf eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Sinne des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Bereich Gesundheitsschutz.
Hintergrund der Maßnahme sind Mehraufwendungen im Bereich des Ordnungswesens, die infolge der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Laut Sachverhalt liegen bereits Rechnungen in Höhe von rund 100.000 Euro vor. Während eine Mittelübertragung in Höhe von 50.000 Euro bereits verbucht wurde, sollen nun weitere 100.000 Euro für noch zu erwartende Aufwendungen auf die entsprechende Haushaltsposition übertragen werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen der Unabweisbarkeit gemäß der Gemeindeordnung vorliegen. Da die Haushaltsüberschreitung den Betrag von 75.000 Euro übersteigt, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung des Mehraufwandes erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen. Diese stammen aus der Erstattung des Kreises Recklinghausen im Rahmen der SGB II-Abschlagszahlungen für das Jahr 2019. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Der Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Anpassung der Kontierung im Ergebnisplan sowie im Finanzplan vor.
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