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Tischvorlage

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife Rettungsdienst; Bedarfsplan und künftige Organisation und Personaleinsatz

2020/061 19.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung und des Gebührentarifs für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. März 2020 beschließen. Die Vorlage zur Neugestaltung der Gebühren basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020, die durch die Firma Concunia Wirtschaftsprüfung Gesellschaft erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde.

Die Anpassung der Gebühren ist durch verschiedene Faktoren begründet. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes, gestiegene Aufwendungen für Personal und Sachbedarf sowie die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel. Zudem wurden aufgrund neuer einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Die Gebührenänderung berücksichtigt zudem die gestiegenen Notarztkosten sowie einen rückständigen Verlust aus den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von rund 559.975 Euro, der im Jahr 2020 durch die Gebühren ausgeglichen werden soll. Eine entsprechende Gebührensenkung im Folgejahr wird in der Vorlage in Aussicht gestellt.

Die Refinanzierung durch die Krankenkassen ist gemäß den gesetzlichen Grundlagen weiterhin gegeben, wobei die Beteiligung der Kostenträger bereits erfolgt ist und deren Einverständnis vorliegt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für die entsprechende Produktgruppe gesichert.

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