Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: 1) Aufnahme eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern des Bebauungsplanes gem. § 214 Abs. 4 BauGB 2) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern einzuleiten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches den Bebauungsplan aufgrund materieller Mängel für unwirksam erklärt hat. Die Kritikpunkte des Gerichts bezogen sich auf die Begründung von Emissionskontingenten, die Bestimmung von Lärmpegelbereichen sowie die fehlende Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten im Bereich der Maßnahmenfläche.
Durch das beantragte Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB sollen diese textlichen und zeichnerischen Korrekturen vorgenommen werden. Die Verwaltung plant, die Begründung hinsichtlich der gemeindeweiten Gliederung von Gewerbegebieten zu ergänzen und die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zu präzisieren. Zudem soll die Abgrenzung zwischen dem Besonderen Wohngebiet und den Gewerbegebieten GE2 und GE3 durch die Ergänzung einer sogenannten „Knödellinie“ verdeutlicht werden.
Die städtebaulichen Grundzüge und die Zielsetzungen der Planung bleiben von diesen Korrekturen unberührt. Der Plan soll weiterhin den Rahmen für die Entwicklung des Gewerbeparks sowie die Steuerung von Einzelhandelsbetrieben sichern. Im Rahmen des Verfahrens wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB angestrebt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht erwartet.
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