Bebauungsplan Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/112 den Beschluss einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 227 „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der laufenden Planung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zur Heilung von Fehlern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. April 2020, durch welches der Bebauungsplan in einem Einzelfall bezüglich einer beantragten Fremdwerbeanlage für unwirksam erklärt wurde. Um die Mängel zu beheben, soll das Planverfahren bis zum Zeitpunkt vor dem Offenlagebeschluss wiederaufgenommen werden. Dabei werden die vom Gericht angeführten Kritikpunkte in einem neuen Planentwurf zeichnerisch und textlich korrigiert. Die inhaltlichen Ziele des Bebauungsplanes, insbesondere die Leitidee „Arbeiten im Park“ sowie die städtebaulichen und architektonischen Qualitätsanforderungen, bleiben dabei unverändert.
Die vorgeschlagene Veränderungssperre nach den §§ 14 und 16 BauGB soll verhindern, dass Vorhaben realisiert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren oder unmöglich machen könnten. Die Sperre soll als Satzung beschlossen werden und zunächst für zwei Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu drei Jahre bzw. um ein weiteres Jahr bei besonderen Umständen. Durch die Maßnahme entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag liegt dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271905100133
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200525162952-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200527144634-0