Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 260 ?Südliche Frohlinder Straße? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2020/113 10.11.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/113 den Bebauungsplan Nr. 260 „Südliche Frohlinder Straße“ als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 5,8 Hektar.

Die Planung dient der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt. Ziel ist die Sicherung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche durch eine gezielte Steuerung der Einzelhandelsverkaufsflächen. Im Geltungsbereich soll die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden, um die Strukturen des nahegelegenen Nahversorgungszentrums Schwerin sowie des Hauptversorgungszentrums „Altstadt Castrop“ zu schützen. Die Planung beschränkt sich auf eine Feinsteuerung der Nutzungsarten nach § 9 Abs. 2a BauGB, wobei der Bereich weitgehend im bestehenden Zulässigkeitsregime nach § 34 BauGB verbleibt.

Der Rat hat die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen geprüft und im Sinne eines vorliegenden Abwägungsvorschlags berücksichtigt. Zudem wurden die redaktionellen Änderungen sowie die Begründung des Bebauungsplans in der geänderten Fassung beschlossen. Eine Artenschutzprüfung ergab keine planungsrelevanten Verbotstatbestände für Säugetiere, Vögel oder Amphibien. Die Planung hat nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse oder die Umweltmedien.

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