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Sitzungsvorlage

Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2021

2020/231 19.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/231 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel vor, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Der EUV Stadtbetrieb, der seit 2014 die Märkte in der Altstadt, Ickern und Habinghorst veranstaltet, beabsichtigt, das bisherige Verfahren der Barzahlung vor Ort durch ein bargeldloses System zu ersetzen.

Nach der geplanten Neuregelung erfolgt die Festsetzung und Erhebung der Gebühren mittels Gebührenbescheiden. Die Marktmeister werden künftig lediglich die Frontmeter bei Dauerbeschickern sowie die Beschickungstage und die für die Zustellung erforderlichen Personaldaten bei Tagesbeschickern erfassen. Diese Informationen werden an den EUV Stadtbetrieb weitergeleitet, der die monatlichen Bescheide erstellt und versendet. Die Marktbeschicker können die fälligen Beträge anschließend per Überweisung oder SEPA-Lastschrift begleichen, wobei die Bescheide gleichzeitig als Belege für das Finanzamt dienen.

Die Verwaltung strebt durch diese Umstellung eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine revisionssichere und kontaktlose Vereinnahmung der Gebühren an. Zudem entfallen Kosten für die Anschaffung von Software und Hardware zur Quittierung von Bargeldsummen. Eine Erhöhung der Gebühren ist laut der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 nicht vorgesehen. Der Verwaltungsrat hat die Änderung bereits beschlossen; die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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