Gebührenbedarfsberechnung 2021 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/232 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmen.
Nach der vorliegenden Berechnung beläuft sich die Gebühr pro Liter Abfall im Jahr 2021 auf 2,08 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem keine Anpassung vorgenommen wurde, entspricht dies einer Erhöhung von etwa 2,46 Prozent gegenüber der letzten Anpassung aus dem Jahr 2019.
Die Verwaltung führt die notwendige Anpassung auf verschiedene Faktoren zurück. Dazu zählen Mehraufwendungen bei der Kreisentsorgungsgebühr sowie tarifsteigerungs- und zuordnungsbedingte Mehraufwendungen bei den Personalkosten. Zudem werden Einnahmeverluste durch den Verkaufspreis für Papier, Pappe und Kartonage sowie gestiegene Vorhaltekosten für den Recyclinghof angeführt.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, wobei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Bestätigung durch den Rat ist vor der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung erforderlich. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 271911100252
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201130134403-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201130150307-0