Erlass einer Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/233 befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel hat hierzu eine Neufassung der Entwässerungssatzung beschlossen, die nun dem Rat der Stadt zur Billigung vorgelegt wird.
Die Änderungen betreffen spezifische Regelungen innerhalb des § 13 der Satzung. In Absatz 6 wird eine Ergänzung vorgenommen, die vorsieht, dass sofern vom EUV nicht anders bestimmt, als Inspektionsöffnung ein Schacht mit einem Durchmesser von mindestens DN 400 einzubauen ist. Diese Maßnahme dient dazu, die Durchführung von Kamerabefahrungen und Spülungen über die Öffnung zu ermöglichen.
Zudem wird die Satzung um den Absatz 12 ergänzt. Dieser legt fest, dass Grundstückseigentümer die Hausanschlussleitung mittels Verfüllmasse zu verschließen oder zu beseitigen haben, sofern diese nicht mehr genutzt wird. Ziel dieser Regelung ist es, die Entstehung von Gefahrenpotenzialen durch schadhafte, stillgelegte Leitungen zu verhindern.
Der Rat der Stadt ist gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel im Rahmen seines Weisungsrechts für die Billigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zuständig. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die vorgenommenen Änderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201130153250-0