Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2019; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz

2020/116 20.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/116 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2019. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen nach Ende des Rechnungsjahres erforderlich, sofern die Einkünfte den Betrag von 1.200 Euro überschreiten.

Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder bei Körperschaften des öffentlichen Rechts anfallen, werden dem Hauptamt zugerechnet. Im Jahr 2019 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 2.126,68 Euro. Davon sind laut Vorlage Einkünfte aus den Tätigkeiten bei der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH, dem EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel und der Uniper Wärme GmbH bereits direkt an die Stadtkasse erstattet worden. Ein Restbetrag in Höhe von 750,00 Euro aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH ist noch zu erstatten.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Vergütung aus der Mitgliedschaft im Rat der Emschergenossenschaft, beliefen sich auf 1.120,00 Euro. Da die Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die geltende Höchstgrenze nicht überschritten, besteht hier keine Abführungspflicht. Der Rat der Stadt soll die ausgeübten Nebentätigkeiten und die entsprechenden Vergütungen für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen.

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