Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft 2021 bis 2026 hier: Beschluss über einen Wahlvorschlag
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/200 befasst sich mit der Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft für die kommende Amtsperiode von 2021 bis 2026. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll hierzu einen Wahlvorschlag verabschieden. Konkret wird vorgeschlagen, den Bürgermeister als Vertreter der Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ für diesen Zeitraum zu nominieren.
Die aktuelle Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder des Genossenschaftsrates endet mit der konstituierenden Sitzung der neuen Genossenschaftsversammlung am 17. März 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Amtszeit der bisherigen Mitglieder unter Beibehaltung der geltenden Voraussetzungen. Da der Bürgermeister weiterhin im Amt ist, ist eine Wiederwahl gemäß den Bestimmungen des Emschergenossenschaftsgesetzes zulässig.
Die Vorlage weist zudem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, wonach eine Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat nicht mit einer Funktion als Delegierte oder Delegierter in der Genossenschaftsversammlung vereinbar ist. Ebenso ist eine Vertretung durch Personen ausgeschlossen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Genossen stehen. Die Auswahl des Wahlvorschlags erfolgt im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 16. Dezember 2020, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt am 17. Dezember 2020 getroffen wird. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht angegeben.
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