Vertretung der Ausschussmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/202 des Rates der Stadt befasst sich mit der Regelung zur Vertretung von Ausschussmitgliedern. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass jedes Ratsmitglied einer Fraktion die Möglichkeit haben soll, sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger zu vertreten. Eine Ausnahme bildet hierbei der Hauptausschuss, in dem ausschließlich Ratsmitglieder tätig sein dürfen.
Die Grundlage für diese Regelung bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach in Ausschüssen neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger bestellt werden können. Dabei ist gesetzlich festgelegt, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder in den jeweiligen Ausschüssen nicht erreichen darf.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Sicherstellung der Beschlussfähigkeit der Gremien. Bei einer Vertretung durch Ratsmitglieder muss darauf geachtet werden, dass die Ausschüsse nur dann beschlussfähig sind, wenn die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder die Anzahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger übersteigt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Regelung entstehen.
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