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Sitzungsvorlage

Beschlussfassung über den vorgelegten Verwaltungsentwurf zur Einteilung des Stadtgebietes in 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020

2020/012 21.01.2020 Kommunalwahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kommunalwahlausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 17. Februar 2020 über einen Verwaltungsentwurf zur Einteilung des Stadtgebietes in 23 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Wahlbezirkseinteilung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Änderungen beizubehalten.

Grundlage für die Neueinteilung ist eine geänderte Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach diesem Urteil liegt eine verfassungskonforme Einteilung erst vor, wenn die Anzahl der Einwohner sowie die Zahl der Wahlberechtigten nicht mehr als 15 % vom Mittelwert abweichen. Die Verwaltung hat geprüft, dass die am 7. Oktober 2019 beschlossene Einteilung diesen Vorgaben nicht mehr entspricht.

Die Prüfung ergab Anpassungsbedarf in acht Wahlbezirken hinsichtlich der Einwohnerzahlen sowie in fünf Wahlbezirken bezüglich der Anzahl der Wahlberechtigten. Betroffen sind unter anderem die Wahlbezirke 4, 8, 11 und 13, die unter die Niedrigstgrenze fallen, sowie die Bezirke 10, 15, 16 und 20, die die Höchstgrenze überschreiten. Zudem sind Anpassungen in den Wahlbezirken 14 und 18 notwendig, um die Vorgaben für den Kreiswahlbezirk 35 einzuhalten. Die Einteilung der Stimmbezirke und die Auswahl der Wahllokale verbleiben weitgehend unverändert. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage ist nicht gegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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