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Sitzungsvorlage

Vereinbarung zu den §§ 8a und 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe mit den freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

2020/162 21.07.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. August 2020 liegt die Vorlage 2020/162 zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Vereinbarung mit den freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Paragrafen 8a und 72a des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) zu schließen.

Die Vereinbarung bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz. Gemäß § 8a SGB VIII sind Jugendämter verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls Risiken durch die Zusammenarbeit von Fachkräften einzuschätzen und geeignete Hilfen anzubieten. Die Vorlage führt aus, dass die Verwaltung und die Träger der Jugendhilfe Standards zur Feststellung und Einschätzung von Gefährdungen sowie zur Qualifikation der Mitarbeitenden festlegen sollen. Während diese Prozesse in der Praxis bereits angewendet werden, dient die Vereinbarung der schriftlichen Fixierung dieser Abläufe. Diese Regelungen sollen zudem im kommenden Kinder- und Jugendförderplan verankert werden.

Ergänzend regelt die Vereinbarung die Anforderungen des § 72a SGB VIII. Dieser dient der Prävention von Kindeswohlgefährdungen, indem der Ausschluss von Tätigkeiten für Personen durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sichergestellt wird. Die Regelung umfasst nebenamtliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und erstreckt sich auf alle Träger der freien Jugendhilfe sowie Vereine. Auch hier soll die bereits praktizierte Handhabung durch die schriftliche Vereinbarung formalisiert werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.

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