Castrop-Rauxel Transparent

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Tischvorlage

Unterrichtung des Rates über sich abzeichnende Verschlechterungen des Ergebnis- und des Finanzplans gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)

2020/092 29.04.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW über absehbare Verschlechterungen im Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2020. Hintergrund der Unterrichtung sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die nach Ansicht der Verwaltung sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben werden.

Zwar wurde für das Jahr 2020 ein Haushaltsausgleich geplant, doch zeichnet sich eine Verfehlung der Haushaltsziele ab. Auf der Ausgabenseite werden zusätzliche Aufwendungen für die Bekämpfung der Pandemie, etwa für Verbrauchsmaterialien und Personal, sowie steigende Sozialtransferleistungen erwartet. Zudem sind bei der Forum GmbH coronabedingte Mindererträge in mittlerer sechsstelliger Höhe absehbar.

Auf der Einnahmenseite werden erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer sowie beim kommunalen Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer prognostiziert. Bei der Gewerbesteuer sind bereits Mindererträge durch Herabsetzungsanträge in Höhe von rund 570.000 Euro sowie Stundungen von Forderungen in Höhe von etwa 230.000 Euro verzeichnet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die genauen finanziellen Auswirkungen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht belastbar beziffert werden können und die vorliegenden Informationen als aktuelle Momentaufnahme zu verstehen sind.

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