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Sitzungsvorlage

Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Castrop-Rauxel; Neufassung der Benutzungsgebühren

2020/014 23.01.2020 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/014 sieht vor, die Gebührensätze ab dem 1. April 2020 anzupassen. Grundlage für die Neukalkulation ist eine Bedarfsberechnung des Bereichs Migration und Obdachlosenhilfe, die Veränderungen in der Unterbringungssituation berücksichtigt.

Seit der letzten Kalkulation hat sich die Anzahl der verfügbaren Unterkünfte verändert, da 23 im Rahmen der Flüchtlingskrise angemietete Unterkünfte gekündigt wurden und eine weitere Unterkunft vorübergehend ruhend gestellt wurde. Dies führt zu einer Verringerung der Sollplatzzahl um 382 Personen. Die Unterkünfte werden in zwei Wirtschaftseinheiten unterteilt, wobei die Berechnung der pauschalen Grundgebühr weiterhin auf einer durchschnittlichen Fläche von 10 m² pro Person basiert.

Die Gebühren setzen sich aus einer Grundgebühr für Personal-, Sachkosten, Abschreibungen und Zinsen sowie einer Verbrauchsgebühr für Kosten wie Strom, Wasser, Wärme und Abfallbeseitigung zusammen. In der Kategorie 1 verändert sich die Gesamtgebühr geringfügig von 223,70 € auf 224,20 €. In der Kategorie 2 steigt die monatliche Gesamtgebühr von 174,60 € auf 182,50 €. Durch die Anpassung der Gebührensätze erhöht sich der erwartete Ertrag der Stadt um etwa 14.000 €. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Änderung kein Mehrertrag im Haushaltsplan entsteht, da die entsprechenden Anpassungen bereits für die Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt wurden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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