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Sitzungsvorlage

Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Antrag gemäß § 24 GO vom 25.10.2019 zum Gebäudeensemble Wartburgstraße 107 und 109

2020/036 23.01.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 20. Februar 2020 wurde über einen Antrag zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudeensembles Wartburgstraße 107 und 109 beraten. Der Antragsteller hatte die Verwaltung, in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde, dazu aufgefordert, eine erstmalige Untersuchung der Denkmaleigenschaft des Ensembles, bestehend aus der Evangelischen Pfarrkirche St. Petri und dem dazugehörigen Pfarrhaus, unter Einbeziehung des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen zu veranlassen.

Die vorliegende Verwaltungsvorlage legt dar, dass bereits im August 1999 eine Prüfung der Gebäude durch die Untere Denkmalbehörde und das LWL-Amt für Denkmalpflege durchgeführt wurde. Eine Unterschutzstellung wurde bereits im Juli 2001 abgelehnt, da die durch Kriegsschäden und anschließende Wiederherstellung veränderte Form der Kirche nicht mehr als geeignetes Zeugnis der Kirchenarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts eingestuft wurde. Eine erneute Überprüfung Ende 2019 bzw. Anfang 2020 bestätigte diese Einschätzung. Zwar wurde der Kirche aufgrund ihres Charakters als Wahrzeichen für den Ortsteil Habinghorst eine gewisse Ortsbildprägung zugesprochen, eine Berechtigung für eine Eintragung in die Denkmalliste konnte jedoch nicht festgestellt werden. Da die im Antrag angeführten Erläuterungen keine neuen Erkenntnisse lieferten, schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass keine weiteren Aktivitäten der Unteren Denkmalbehörde erforderlich sind.

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