Bebauungsplan Nr. 259 Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 259 für den Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ beschlossen. Das etwa 9 Hektar große Areal im Ortsteil Habinghorst umfasst die Fläche des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel, das bereits zurückgebaut wurde. Der Geltungsbereich wird durch die Habinghorster Straße (B 2wendung 235) im Westen und die Klöcknerstraße im Norden begrenzt.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Industriebrache für eine neue Nutzung zu erschließen und dabei den Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zu wahren. Im nördlichen Teilbereich zwischen der Klöcknerstraße und dem Deinighauser Bach sind die Errichtung einer neuen Feuerwache sowie eines Wertstoffhofs inklusive Stellplatzanlagen vorgesehen. Der südliche Bereich soll für sportliche Zwecke, etwa für Sportplätze oder ein Vereinsheim, genutzt werden können, wobei dort eine geringe städtebauliche Dichte angestrebt wird.
Die Erschließung des Gebiets soll über die Klöcknerstraße sowie die Habinghorster Straße erfolgen. Da die Fläche derzeit rechtlich als Außenbereich eingestuft ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplans sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen auf die Umwelt, den Artenschutz und das Klima sowie die Bodenbeschaffenheit untersucht. Die weitere Vorgehensweise sieht die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor.
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