Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beauftragt. Die Verwaltung soll den Entwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten für mindestens einen Monat öffentlich auslegen und im Internet bereitstellen.
Der Geltungsbereich umfasst rund 33,5 Hektar und erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg. Im Vergleich zum ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wird das Gebiet um Flächen nördlich der Bundesautobahn 2, zwischen der Wartburginsel und dem Gewerbegebiet Henrichenburg sowie südöstlich des Wasserkreuzes vergrößert. Im südlichen Bereich verkleinert sich der Geltungsbereich geringfügig, da dort Ackerflächen ohne Reglungsbedarf ausgenommen werden.
Die Planung dient der Umsetzung ökologischer Projekte im Zuge des Emscherumbaus, insbesondere der Entwicklung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscherterrassen. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für bauliche Anlagen wie Eingangsgebäude, Zäune oder Pavillons sowie für umfassende Geländemodellierungen im Außenbereich. Zudem sollen neue Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden, um die Stadtteile Henrichenburg, Habinghorst und Ickern an die Parkanlage anzubinden. Der Plan sichert zudem die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen auf der Wartburginsel rechtlich ab und sieht Flächen für zukünftige Stellplatzanlagen vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200124085237
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200131154859-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200131151907-0
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20200205101129-0
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20200130134359-0
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20200130134651-0