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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2020 'Friedhofswesen'

2020/017 23.01.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/017 zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 für das Friedhofswesen legt die Grundlage für die Anpassung der Friedhofsgebühren in Castrop-Rauxel zum 01.03.2020 fest. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Kostenstruktur des Jahres 2020. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.836.902 Euro, was einer Steigerung von etwa 2,04 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Berechnung umfasst verschiedene Kostenarten, darunter Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken und Anlagen, Fahrzeugunterhaltung sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils in Höhe von 291.066 Euro, da die Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen. Zudem wurden Überdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 sowie eine Unterdeckung aus dem Jahr 2016 in die Berechnung einbezogen.

Zur Stabilisierung der Gebühren wurden die Kosten für die Trauerhalle und Leichenzelle nicht als kalkulatorische Kosten eingerechnet und die Gebührenteile zu einer Einheit „Gebäudenutzung“ zusammengefasst. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.463.359 Euro. Für die Grabnutzungsgebühren ergibt sich durch die Einarbeitung von Überdeckungen eine durchschnittliche Erhöhung von 2,3 Prozent. Konkret werden beispielsweise die Gebühren für Reihengräber über fünf Jahre von 1.689 Euro auf 1.729 Euro angepasst. Der Rat der Stadt soll die neue Gebührensatzung zur Kenntnis nehmen und die Änderungen beschließen.

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