Bebauungsplan Nr. 94 Planbereich „Dortmunder-, Frohlinder-, Overberg-, Bodelschwingher-, Mengeder Straße“ bzw. „Ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 94 Planbereich „Dortmunder-, Frohlinder-, Overberg-, Bodelschwingher-, Mengeder Straße“ bzw. „Ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird beraten über den Beschluss, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 aufzuheben und das dazugehörige Verfahren endgültig einzustellen. Der Planbereich umfasst ein etwa 23 Hektar großes Areal im Stadtteil Schwerin, das durch die Dortmunder, Frohlinder, Overberg, Bodelschwingher und Mengeder Straße begrenzt wird. Das Gebiet umfasst die ehemalige Schachtanlage Graf Schwerin.
Der ursprüngliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im Oktober 1983 gefasst, mit dem Ziel, die Fläche als Wohnbaufläche sowie zur Versorgung der Bevölkerung zu entwickeln. Dies sollte dem damaligen Bedarf an Wohnraum entgegenwirken. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung wurde diese Entwicklung über die vergangenen Jahrzehnte nicht konsequent fortgesetzt. Teile des Gebiets sind mittlerweile bereits durch andere Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan Nr. 188 für ein Gewerbegebiet oder den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. V32, geregelt.
Der östliche Teil des Planbereichs wird derzeit landwirtschaftlich, durch einen Fußballplatz sowie ein Betonsteinwerk genutzt. Da dieser Bereich zum Außenbereich zählt und aktuell kein Regelungsbedarf für einen Bebauungsplan besteht, sowie die städtebaulichen Zielsetzungen des alten Verfahrens durch andere Planungen überholt wurden, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 272301100023
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200123154015
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200123160600