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Sitzungsvorlage

Denkmalschutz und Denkmalpflege hier: Antrag gemäß § 24 GO vom 25.10.2019 zum Gebäudeensemble Wartburgstraße 107 und 109

2020/117 20.05.2020 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird über einen Antrag gemäß § 24 GO vom 25. Oktober 2019 zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudeensembles Wartburgstraße 107 und 109 entschieden. Der Antragsteller hatte die Verwaltung, in ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde, dazu aufgefordert, eine erstmalige Untersuchung der Denkmaleigenschaft der Evangelischen Pfarrkirche St. Petri sowie des dazugehörigen Pfarrhauses unter Einbeziehung des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen in die Wege zu leiten.

Die vorliegende Verwaltungsvorlage legt dar, dass bereits im Jahr 1999 eine Prüfung der Gebäude durch die Untere Denkmalbehörde und das LWL-Amt für Denkmalpflege durchgeführt wurde. Eine Unterschutzstellung wurde bereits im Juli 2001 abgelehnt, da die durch Kriegsschäden bedingte Wiederherstellung in veränderter Form die Eignung als Zeugnis der Kirchenarchitektur des frühen 20. Jahrhunderts ausschließe. Eine erneute Überprüfung Ende 2019 bzw. Anfang 2020 bestätigte diese Einschätzung. Zwar wurde der Kirche aufgrund ihres Charakters als Wahrzeichen für den Ortsteil Habinghorst eine gewisse Ortsbildprägung zugesprochen, eine Berechtigung für eine Eintragung in die Denkmalliste wurde jedoch nicht festgestellt.

Die Verwaltung stellt fest, dass die im Antrag vorgebrachten Erläuterungen keine neuen Erkenntnisse liefern, die eine Eintragung rechtfertigen würden. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und festzuhalten, dass keine weiteren Aktivitäten der Unteren Denkmalbehörde in dieser Angelegenheit erforderlich sind, da es sich bei den Objekten nicht um Baudenkmäler handelt.

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