Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs.1 Satz 4 GO NRW und Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW (Mittelbereitstellung für die 'Gute Schule 2020' Maßnahme 'Digitalisierung Weiterführende Schulen')
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. Oktober 2020 über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beraten. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur Digitalisierung an weiterführenden Schulen, insbesondere die Einrichtung von WLAN und die Verkabelung von Klassenräumen.
Die Vorlage sieht die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 31. August 2020 in Höhe von 120.000 Euro vor. Diese Entscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, um die Finanzierung von Nachträgen aufgrund von Massenmehrungen sicherzustellen und zeitliche Verzögerungen bei den laufenden baulichen Arbeiten zu vermeiden.
Zusätzlich wird die Bereitstellung von weiteren überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 93.000 Euro beantragt. Dieser Bedarf ergibt sich aus unvorhersehbaren Materialaufwendungen in Höhe von 40.000 Euro sowie einer Erhöhung der Honoraraufwendungen für das Planungsbüro um 53.000 Euro. Die Kostensteigerungen resultieren aus den bereits erwähnten Massenmehrungen bei den baulichen Maßnahmen. Die Deckung dieser Mehraufwendungen soll durch Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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