Außenbereichssatzung Nr. 005 Planbereich „Waltroper Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung der Satzung über bebaute Bereiche im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das Aufstellungsverfahren für die Außenbereichssatzung Nr. 005 im Planbereich „Waltroper Straße“ einzuleiten. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und soll die städtebauliche Entwicklung in einem bebauten Bereich im Außenbereich regeln. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 5,4 Hektar in Borghagen, die sich zwischen der B235 und der Stadtgrenze zu Waltrop erstreckt.
Das Gebiet umfasst zwei Siedlungsteile, die durch landwirtschaftliche Flächen getrennt sind, sowie die dazwischenliegende Fläche. In dem Bereich befinden sich 18 Wohnhäuser sowie eine gewerblich genutzte Halle. Ziel der Planung ist es, die Änderung und Erweiterung der bestehenden Bebauung unter Berücksichtigung städtebaulicher Kriterien zu ermöglichen und gleichzeitig eine Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Satzung können bestimmte öffentliche Belange, wie etwa der Widerspruch zum Flächennutzungsplan für Landwirtschaft oder Wald, zugunsten von Wohnbau oder kleineren Gewerbebetrieben zurückgestellt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass ein erhöhter Siedlungsdruck durch vorangegangene Baugesuche die Notwendigkeit zur Klärung der planungsrechtlichen Situation begründet. Die Aufstellung der Satzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt, führt jedoch zu Personal- und Sachkosten für die bauleitplanerischen Leistungen. Eine Erhöhung der Bodenversiegelung ist aufgrund des Baulandpotenzials zu erwarten, wobei durch Festsetzungen wie Dachbegrünungen auf Klimaveränderungen eingewirkt werden soll.
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