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Sitzungsvorlage

Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel

2020/238 24.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/238 befasst sich mit dem Erlass einer neuen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Im Rahmen der Vorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes für das Jahr 2021 vorgeschlagen. Basierend auf der Gebührenbedarfsberechnung erhöht sich der Satz von 72,16 Euro pro angefangenem Kubikmeter im Jahr 2020 auf 72,34 Euro für das Jahr 2021. Diese Kalkulation setzt sich aus Verwaltungskosten in Höhe von 30,69 Euro pro Kubikmeter sowie Unternehmerkosten von 41,65 Euro pro Kubikmeter zusammen, wobei letztere die Umsatzsteuer bereits enthalten. Die Veränderung der Verwaltungskosten resultiert aus der gestiegenen Abfuhrmenge der vergangenen Jahre.

Derzeit sind 47 Grundstückseigentümer von dieser Satzung betroffen, da ihre Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und eine Entsorgung über Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Pro Entsorgungsvorgang werden im Durchschnitt etwa vier Kubikmeter Schlamm abgefahren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung billigt.

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