Ernennung einer Schriftführerin für den Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Integrationsrats der Stadt Castrop-Rauxel vom 25. Februar 2020 wurde ein Beschlussvorschlag zur Besetzung der stellvertretenden Schriftführerfunktion vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Aufgabe wird in analoger Anwendung der gesetzlichen Regelungen von einer vom Integrationsrat zu bestellenden Person wahrgenommen.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, eine Person als stellvertretende Schriftführerin für den Integrationsrat zu benennen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Ergänzend dazu regelt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls durch den Ausschussvorsitzenden sowie die Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Ernennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe ist für die Bereitstellung dieser Tischvorlage verantwortlich.
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