Straßenrechtliche Widmung der (Straßen-)Flächen 'Im Siepen' gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/120 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die straßenrechtliche Widmung der Flächen „Im Siepen“ in der Gemarkung Obercastrop. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Straße „Im Siepen“ wurde im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 119 a „Östlich Bochumer Straße/Wagenbruch“ durch einen Dritten zur verkehrlichen Erschließung errichtet. Die Anlage wurde als verkehrsberuhigter Bereich abgenommen. Die Stadt Castrop-Rauxel hat die Übernahme der Unterhaltung sowie der Verkehrssicherung übernommen. Da die Stadt Eigentümerin der betreffenden Grundstücke ist und die Straßenbaulast trägt, sind die Voraussetzungen für eine Widmung nach § 6 StrWG NW erfüllt.
Der Beschluss sieht vor, die Flurstücke 892, 893, 895, 896 und 897 als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Die Flurstücke 905, 906, 907 sowie 908 sollen als öffentliche Parkplatzflächen und öffentliche Grünflächen gewidmet werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 272505100140
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200525094510-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200525094619-0