Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2021 ? Gewässerunterhaltung ? und erstmaliger Erlass einer Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung

2020/241 25.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung einer Gebührensatzung zur Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung ab dem Jahr 2021. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung bestätigen. Ziel ist es, die Kosten für die Pflege und den Ausbau der Gewässer sowie die Beiträge der Emschergenossenschaft auf die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsbereich der Gewässer umzulegen.

Die Grundlage für diese Neuregelung bildet eine Änderung des Landeswassergesetzes NRW. Da renaturierte Gewässer nicht mehr Teil des Abwasserentsorgungssystems sind, dürfen die anfallenden Unterhaltungskosten nicht mehr über die Abwassergebühren abgerechnet werden. Die Gebührenfestsetzung erfolgt über den Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben.

Bei der Berechnung der Gebührensätze wird eine Maßstabsregelung angewandt, die versiegelte Flächen aufgrund des stärkeren Wasserabflusses neunmal höher bewertet als unversiegelte Flächen wie Wiesen oder Wald. Für das Jahr 2021 wurden für versiegelte Flächen ein Satz von 0,0411 Euro pro Quadratmeter und für übrige Flächen ein Satz von 0,0015 Euro pro Quadratmeter ermittelt. Zur Ermittlung der Flächen und Nutzungsarten wurden aktuelle Luftbildaufnahmen durch den EUV Stadtbetrieb herangezogen. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt im Rahmen eines Vertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente