Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW (Mittelbereitstellung für die KInvFöG II - Maßnahme 'Fridtjof-Nansen-Realschule, Altbau - Sanierung Fassade, Fenster, Türen')
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die Anfang Juni 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung des Altbaus der Fridtjof-Nansen-Realschule, wobei der Fokus auf der Erneuerung von Fassade, Fenstern und Türen liegt. Die Maßnahme ist Teil der Förderprogramme Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) und „Gute Schule 2020“.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 470.000 Euro. Davon werden 423.000 Euro durch eine Landeszuwendung aus dem KInvFöG II gedeckt. Der verbleibende Eigenanteil von 47.000 Euro wird über Investitionskredite aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, um die zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zu ermöglichen und einen geplanten Projektabschluss im Jahr 2020 nicht zu gefährden.
Die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft, da die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 13.429 Euro durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ausgeglichen werden. Für die mittelfristige Haushaltsplanung werden jährliche Instandhaltungsaufwendungen von 7.050 Euro veranschlagt, die durch das Immobilienmanagement aus den entsprechenden Haushaltsmitteln zu finanzieren sind. Die Vorlage korrigiert zudem eine fehlerhafte Rechtsgrundangabe in der ursprünglichen Dringlichkeitsentscheidung auf den korrekten Paragrafen der Gemeindeordnung.
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