Bestellung einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/206 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH. Die Stadt hat diese Gesellschaft gemeinsam mit der Sparkasse Vest Recklinghausen gegründet.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen muss die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie beteiligt ist, durch eine vom Rat bestellte Person vertreten werden. Diese Regelung findet sich auch im Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH wieder, welcher vorsieht, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung aus einem vom Rat bestellten Mitglied bestehen muss.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung einer Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung vor. Die Vertretung ist dabei an die Beschlüsse des Rates der Stadt sowie seiner Ausschüsse gebunden und kann auf Beschluss des Rates jederzeit ihr Amt niederlegen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 3. Dezember 2020 vorgesehen.
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