Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Mai 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Mai 2020 auszusetzen. Diese Regelung umfasst Angebote zur Förderung von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote gemäß der Schulordnung, einschließlich der Verpflegungsentgelte in städtischen Einrichtungen und Ganztagsangeboten. Die Aussetzung gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen vorsieht. Da die bestehenden Elternbeitragssatzungen keinen voraussetzungslosen Erlass der Beiträge für die Dauer des Betretungsverbots vorsehen, soll durch die Aussetzung der Beitragspflicht für den Monat Mai Rechtsicherheit für die betroffenen Eltern geschaffen werden.
Durch den Verzicht auf die Beiträge und Entgelte wird mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen, Schulkinderhäuser und offene Ganztagsschulen zusammen. Die Landesregierung hat zugesagt, 50 Prozent des tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfalls auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Die Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
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