Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/030 sieht eine Änderung der Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen und die offene Ganztagsschule (OGS) vor. Grund für die Anpassungen ist die neue Rechtslage durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das als „Gute Kita-Gesetz“ bezeichnet wird. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, von der Zahlung der Elternbeiträge befreit werden müssen. Diese Regelung trat bereits zum 1. August 2019 in Kraft.
Zusätzlich zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sieht der Beschlussvorschlag eine Anhebung der untersten Einkommensgrenze vor. Die Grenze, unterhalb der keine Elternbeiträge zu entrichten sind, soll für beide Satzungen auf ein Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro angehoben werden. Damit folgt die Stadt dem Vorgehen mehrerer Nachbarkommunen, die ihre Einkommensgrenzen ebenfalls von zuvor meist 17.500 Euro auf 20.000 Euro angepasst haben. Die entsprechenden Änderungsentwürfe und die neuen Beitragstabellen liegen der Vorlage bei. Die zuständige Fachabteilung hat die Präambeln der Satzungen auf ihre Aktualität geprüft. Die Anpassungen haben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200130145852-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200130145852-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200130145853-2