Interkommunale Zusammenarbeit Schwarzarbeit (IKZ Schwarzarbeit); hier: a) Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.01.2024 b) Aufnahme weiterer Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung ab dem 01.02.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 202
- Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die interkommunale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit der Stadt Recklinghausen fortzuführen und zu erweitern. Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/133 wird der Rat der Stadt ermächtigt, eine geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese soll die bisherige Regelung über die Übertragung der Aufgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung von Castrop-Rauxel auf die Stadt Recklinghausen bis zum 31. Januar 2024 verlängern.
Zusätzlich zur zeitlichen Verlängerung ist vorgesehen, die Vereinbarung ab dem 1. Dezember 2021 um weitere Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsgesetz und der Handwerksordnung zu ergänzen. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Effizienz der Ermittlungsgruppen zu steigern und die Aufgabenbereiche zu vereinheitlichen.
Die Verwaltung führt aus, dass die bisherige Zusammenarbeit durch die Bündelung von Ressourcen in den Städten Recklinghausen und Herten erfolgt. Während in den Vorjahren noch keine vollständige Kostendeckung durch Bußgelder erreicht wurde, ist ein Anstieg der rechtskräftigen Bußgeldbescheide und der aufgedeckten wirtschaftlichen Schäden zu verzeichnen. Die Erweiterung der Zuständigkeiten soll dazu beitragen, die Erträge aus Bußgeldern zu erhöhen und die Kosten für die beteiligten Kommunen langfristig zu decken. Für die Stadt Castrop-Rauxel entstehen durch die Maßnahme keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Die finanziellen Auswirkungen für das kommende Jahr werden durch Erträge von Dritten gedeckt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200529132033-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200529132031-0