3. Fortschreibung 2020 des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die dritte Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) beschließen. Die Vorlage wird dem Rat in der abgestimmten Entwurfsfassung zur Entscheidung vorgelegt, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung durch den REHK-Arbeitskreis steht. Grund für die vorgezogene Vorlage ist, dass der ursprüngliche Zeitplan aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden konnte und ein Umlaufbeschluss des Arbeitskreises zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstand.
Das REHK dient als gemeinsames Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in einem Kooperationsraum, dem Kreise, Bezirksregierungen, die Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbände sowie der Regionalverband Ruhr angehören. Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben regional abzustimmen, die Zentren zu stärken und einen Wettbewerb zwischen den Kommunen zu verhindern. Die aktuelle Fortschreibung berücksichtigt veränderte demografische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa den Landesentwicklungsplan NRW.
Die inhaltliche Ausrichtung der Fortschreibung umfasst die Festlegung von Zielen, Steuerungsregeln und Prüfkriterien. Dabei steht die Sicherung der Versorgungsstruktur und die Stärkung städtischer Zentren im Vordergrund. Das Konzept soll zudem die städtebauliche und regionale Verträglichkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben gewährleisten. Für die Verwaltung dient das Dokument als Arbeitsgrundlage im Rahmen des REHK-Arbeitskreises. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200513121415-0