Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Feststellungsbeschluss des Planes und Billigung der Begründung mit Umweltbericht c) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde

2020/081 30.03.2020 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2020/081 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Emscherland / Wasserkreuz“ beschlossen. Die Änderung umfasst ein rund 20 Hektar großes Areal in den Ortsteilen Habinghorst und Henrichenburg, das an die Stadtgrenze zu Recklinghausen grenzt.

Ziel der Planung ist die Schaffung einer Parklandschaft, die als Teil des Natur- und Wasser-Erlebnisparks fungieren soll. Hierzu werden bestehende Flächen, die bisher als landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen dargestellt sind, in Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ umgewandelt. Ein Teilbereich zwischen der A 2, der Suderwicher Straße und der Wartburgstraße soll künftig zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die Parkbesucher dienen. Zudem wird die Wartburginsel als Sonderbaufläche für Sport und Freizeit festgesetzt, um die dort ansässigen Nutzungen rechtlich abzusichern.

Die Änderung ist notwendig, um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 zu ermöglichen, welcher die Umsetzung der Vorhaben der Emschergenossenschaft im Rahmen der Renaturierung der Emscher und des Suderwicher Bachs unterstützt. Der Rat hat die Stellungnahmen der Beteiligten geprüft und die Verwaltung beauftragt, die geänderte Fassung des Plans inklusive Begründung und Umweltbericht der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.

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