Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW (Liquiditätshilfen für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise)

2020/077 30.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/077 sieht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Diese Entscheidung wurde am 31. März 2020 durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten getroffen, um Liquiditätshilfen für Unternehmen zu ermöglichen, die von der Corona-Krise unmittelbar betroffen sind. Die Maßnahme basiert auf Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie auf den Entscheidungen der Landesregierung, die steuerliche Erleichterungen wie zinslose Steuerstundungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen vorsieht.

Im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung sollen die Stadt die Ermessensspielräume bei der Erhebung der Gewerbesteuer sowie der Vergnügungssteuer nutzen. Konkret sind Steuerstundungen und Steuerreduzierungen vorgesehen, um die Zahlungsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stundung von Grundsteuern nicht Teil dieses vereinfachten Verfahrens ist, jedoch in Einzelfällen möglich bleibt.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt sind mit einer Verschlechterung der Ergebnis- und Finanzrechnung im mittleren bis hohen einstelligen Millionenbetrag zu rechnen, wobei eine genaue Bezifferung zum Zeitpunkt der Vorlage nicht möglich ist. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 30. April 2020 stattfindet, war die Durchführung der Dringlichkeitsentscheidung zur Vermeidung von Verzögerungen bei den Zahlungsverpflichtungen der Unternehmen notwendig. Die Verwaltung wird den Rat über die weitere Entwicklung der haushaltsrechtlichen Lage informieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente