Entscheidung über die Zulassung der Vorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeister sowie für die Wahl des Rates der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/157 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie für die Wahl des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage sind die Übergangsregelungen des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, welche Anpassungen bei Terminen, Fristen und den Anforderungen an Unterstützungsunterschriften vorsehen.
Der Wahlleiter prüft die eingereichten Wahlvorschläge auf ihre Übereinstimmung mit dem Kommunalwahlrecht. Da die Frist für die Einreichung der Vorschläge bis zum 27. Juli 2020 läuft, erfolgt die Vorlage der Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses am 30. Juli 2020. Der Ausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung oder Zurückweisung der Vorschläge. Eine Zurückweisung ist vorgesehen, wenn die Vorschläge verspätet eingereicht wurden, den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen oder aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen unzulässig sind.
Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge sind zur Sitzung einzuladen und bei etwaigen Mängeln anzuhören. Gegen die Entscheidungen des Ausschusses kann durch die Vertrauenspersonen, den Wahlleiter oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Kreiswahlausschuss eingelegt werden. Der Wahlleiter legt dem Ausschuss alle eingegangenen Wahlvorschläge vor und berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung. Eine finanzielle Auswirkung der Vorlage wird nicht ausgewiesen.
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