Entscheidung über die Zulassung der Vorschläge für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/158 des Kommunalwahlausschusses befasst sich mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für das Verfahren ist die am 30. April 2020 vom Rat beschlossene Wahlordnung sowie die Anpassung der Termine und Fristen durch den Rat am 25. Juni 2020.
Gemäß der geltenden Regelungen müssen Wahlvorschläge bis spätestens zum 27. Juli 2020 um 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingereicht worden sein. Der Wahlleiter führt nach Eingang eine Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch, um die Übereinstimmung mit der Wahlordnung und dem Kommunalwahlrecht zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Kommunalwahlausschuss in der Sitzung am 30. Juli 2020 vorgelegt.
Der Ausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Zulassung oder Zurückweisung der Vorschläge. Dabei werden auch die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört, sofern Mängel oder eine mögliche Zurückweisung zur Debatte stehen. Eine Zurückweisung ist vorgesehen, wenn Vorschläge nach Ablauf der Frist eingehen, auf ungeeigneten Vordrucken eingereicht werden, die erforderliche Anzahl an Unterstützungen fehlen oder die Unterlagen unvollständig bzw. unlesbar sind. Zudem können rechtliche Ausschlussgründe zur Zurückweisung führen. Der Wahlleiter legt dem Ausschuss alle eingegangenen Vorschläge vor und berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung. Eine Entscheidung über die Zulassung erfolgt spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl.
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